Dr. Stefan Lang am 06. März 2017
Wissenschaftliches Fehlverhalten mit Photoshop
Kategorie Schreib- und Publikationsprozess
Auch Bilder sind Daten – wie Einzelwerte und Messreihen. Genauso wenig, wie wir aus Messreihen einzelne Zahlen entfernen oder ihnen welche hinzufügen dürfen, dürfen wir Digitalaufnahmen manipulieren.
Selbstverständlich werden Digitalaufnahmen für die Publikation aufbereitet, damit sie etwa im Printformat noch genauso aussagekräftig sind wie auf dem Bildschirm.
Wo man früher in der Dunkelkammer noch mit Belichtungszeiten hantieren musste, setzt man heute bei Photoshop einfach die richtigen Parameter. Schnell ist die Helligkeit erhöht und der Kontrast verbessert und aus einem Durchschnittsfoto aus dem Laboralltag wird eine publikationsreife Abbildung.
Doch wann wird aus dieser Bildbearbeitung eine Bildmanipulation, also wissenschaftliches Fehlverhalten?
Wenn Details verschwinden
Das Adjustieren von Helligkeit und Kontrast ist sicherlich in Ordnung, solange man dem Leser wichtigen Informationen nicht vorenthält (Abb. 1). Es darf also der Kontrast nicht so weit verändert werden, dass Details einfach verschwinden – auch wenn sie uns gerade nicht in den Kram passen. Denn das wäre wissenschaftliches Fehlverhalten.
Will man zwei Abbildungen, zum Beispiel zwei immunologische Färbungen, miteinander vergleichen, müssen natürlich beide Bilder auf die gleiche Art und Weise bearbeitet werden. Ebenso muss natürlich die Bildbearbeitung immer auf das gesamte Bild angewandt werden – wird etwa der Kontrast einzelner Banden eines Western Blots selektiv verändert, wird die Aussage des Experimentes manipuliert. Klar, das ist nichts anderes als wissenschaftliches Fehlverhalten.
Bild-Klonen
Ein absolutes No-Go und klare Fälschung ist auch das Klonen von Bildern, wenn also Bilder in verschiedenen Publikationen zur Illustration ganz verschiedener Sachverhalte eingesetzt werden. Oftmals werden die Bilder dabei gespiegelt, gedreht oder sonst wie verändert (Abb. 2).
Bilder zusammenkopieren
Ebenso: Wenn einzelne Details aus einem Foto heraus kopiert und in ein anderes hineingesetzt werden. Das resultierende Bild ist dann eine reine Erfindung und hat mit wissenschaftlichem Arbeiten so gar nichts mehr zu tun. Einen interessanten Artikel zu einem aktuellen Fall gab es übrigens 2015 im Laborjournal [1].
Darf man in einer Abbildung die Spuren verschiedener Elektrophorese-Gele oder die Fotos verschiedener Zellfärbungen kombinieren? Man darf, solange man diesen Vorgang transparent macht, also im Text darauf hinweist und auch die Abbildung entsprechend gestaltet (Abb. 3).
Jede Art der Bildbearbeitung sollte immer nur an einer Kopie des Bildes durchgeführt werden, aber niemals mit dem Original. Denn: So wie wir mit Rohdaten umgehen, sollten wir es auch mit Originalabbildungen handhaben.
Wir speichern sie an einem sicheren Ort und heben Sie auf. Wir haben sie immer griffbereit für den Fall, dass jemand sie sehen möchte.
Fazit
Bilder sind Daten und Daten darf man nicht manipulieren. Jede Form der Datenaufbereitung (und Bildbearbeitung) muss offengelegt werden.
[1] Schneider & Neumann. Ein paar Doppler zuviel? Laborjournal 2015, 05; 14-18.