Dr. Stefan Lang am 22. Oktober 2019

Non-Reporting von Studien: Darf man Daten für sich behalten?


Kategorie Schreib- und Publikationsprozess

Fälschung, Betrug und Plagiate – daran denkt man, wenn man die Worte „wissenschaftliches Fehlverhalten“ liest. Aber eine andere Form des Fehlverhaltens ist ähnlich schlimm und gar nicht mal so selten: Das Verschweigen bzw. Nicht-Publizieren unliebsamer Daten – gilt auch für Doktorarbeit und Paper.

Im letzten Jahr hatte ich einige Blog-Artikel zum Scientific Misconduct, also dem wissenschaftlichen Fehlverhalten:

Heute kommt ein weiteres Thema dazu: Das Non-Reporting, also das Nicht-Publizieren unliebsamer Daten.

Non-Reporting von klinischen Studien

Das ist tatsächlich kein Spaß: Wenn ein Unternehmen zum Beispiel die Wirksamkeit und Sicherheit eines neuen Medikamentes oder Gerätes in einer klinischen Studie testet, dann aber feststellt, dass die Ergebnisse Wirksamkeit und Sicherheit eben nicht belegen können (vielleicht sogar das Gegenteil). Werden diese „negativen“ Ergebnisse nicht publiziert, werden Patienten eventuell falsch behandelt und Wissenschaftler verschwenden Geld und Zeit, weil sie vielleicht diese wirkungslosen Medikamenten oder Geräten erneut testen.

Und auch die Probanden, an denen die neuen Medikamente erprobt wurden, müssen sich hintergangen fühlen. Haben sie sich doch zu der Studie bereit erklärt, in dem Glauben, einen wichtigen Beitrag zur Wissenschaft zu leisten – laut einer Untersuchung aus 2013 betrifft das etwa ein Viertel der Probanden der größeren Studien (Jones et al. 2013).

Die Ergebnisse klinischer Studien müssen also in den entsprechenden peer-reviewed Journalen oder online, zum Beispiel bei ClinicalTrials.gov publiziert werden – aber nicht erst Jahre später, sondern zeitnah, sofort. Denn: Sind erst einmal vier Jahre ins Land gegangen, wird es sehr unwahrscheinlich, dass die Ergebnisse überhaupt noch veröffentlich werden (Tatsioni et al. 2019).

Non-Reporting im Labor?

Wenn man unliebsame Labordaten verheimlicht, also Daten verschweigt, die vielleicht sogar die Hypothese seiner Arbeitsgruppe infrage stellen, ist es ganz ähnlich: Forschungsgelder werden verschwendet – ganz zu schweigen von der Lebenszeit, Energie und Motivation nachfolgender Doktoranden/innen– Generationen.

Auch negative Ergebnisse sollten veröffentlicht werden.Doch wie und wo kann man falsifizierte Hypothesen oder Negativ-Ergebnisse bekannt machen? Zunächst einmal bei der nächsten Arbeitsgruppen-Besprechung oder im regelmäßigen Montagsseminar. Das mag vielleicht schwerfallen, weil man denkt, man würde als „Looser“ dastehen, dessen Experimente nicht klappen. Aber es gehört zur guten wissenschaftlichen Praxis auch darüber zu berichten.

Auch in seiner Doktorarbeit darf man nichts „schönschreiben“, sondern die Dinge klar beim Namen nennen: „Die Hypothese konnte nicht bestätigt werden. Ist halt so.“

Aber gibt es auch Journals, in denen man negative Ergebnisse publizieren kann? Ja, gibt es, zum Beispiel das Journal of Negative Results in BioMedicine. Bent Brachvogel, Leiter der Experimentellen Neonatologie in Köln und Herausgeber des „Journal of Negative Results in Biomedicine”, sagt außerdem:

„Vielleicht würde es helfen, wenn etablierte Magazine mit hohem Impact-Faktor eine Rubrik für solche (gemeint: negative; Anm. des Autors) Ergebnisse einführen – und wenn Magazine, die sich für negative Ergebnisse einsetzen, einen entsprechenden Impact-Faktor erhalten.“

(Zitat aus: Lübke F, Helmholtz-Gemeinschaft 2015; zitiert am 21.10.2019).